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Stadt Mindelheim
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Aufforderung zum Hecken schneiden

Auch Wildwuchs muss entfernt werden

2026_WildwuchsHofmann-Drexel

Die Stadt Mindelheim macht auf die Pflicht zur Reinigung der Straße bzw. zur Entfernung des Wildwuchses und Unkrauts aufmerksam, die sich aus der städtischen Straßenreinigungsverordnung ergibt. Rechtsgrundlage für das Zurückschneiden von Sträuchern, Büschen und Bäumen ist das Bayerische Straßen- und Wegegesetz. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen diese Pflichten als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Hecken, die auf den öffentlichen Verkehrsgrund herauswachsen schränken die Nutzbarkeit der Straße, des Gehwegs bzw. Radwegs teilweise massiv ein. Fußgänger/innen und Radfahrer/innen müssen dann teilweise auf die Fahrbahn ausweichen ,was zu gefährlichen Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmer führen kann.

Insbesondere für Personen im Rollstuhl oder mit Rollator bzw. Kinderwagen kann die eingeschränkte Nutzbarkeit von Gehwegen zu einem großen Ärgernis bzw. einer Gefahr werden.

Wildwuchs und Unkraut auf Geh- und Radwegen bzw. auf der Fahrbahn tragen dazu bei, dass öffentliche Verkehrsflächen beschädigt und dadurch über kurz oder lang kostenaufwendig erneuert werden müssen. Die Kosten hierfür trägt dann die Allgemeinheit. Gleichzeitig kann es zu Problemen mit der Straßenentwässerung und dem Winterdienst kommen.

Laut der Sicherheitsverordnung dürfen lärmintensive Haus- und Gartenarbeiten von Privatpersonen jedoch nur an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 07:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 14:00 und 19:00 Uhr ausgeführt werden. Zu diesen Ruhestörenden Arbeiten zählen insbesondere Arbeiten, bei denen Gartengeräte wie Rasenmäher oder Freischneider mit Verbrennungsmotoren zum Einsatz kommen. Dies gilt jedoch nicht für Arbeiten zur Gartenpflege durch einen Gewerbebetrieb, den städtischen Bauhof oder das städtische Forstamt.