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Stadt Mindelheim
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3. Mindelheimer Förderkatalog für Klimaschutzmaßnahmen

Die Stadt Mindelheim hat sich in ihrem Klimaschutzkonzept verpflichtet sowohl den Energieverbrauch als auch die CO2-Emissionen zu senken. Das Energieteam der Stadt Mindelheim und die Klimaschutzstelle haben im Mai 2017 den Förderkatalog in den Stadtrat eingebracht.

Ein sehr großes Einsparpotenzial sieht das Konzept bei dem Wärmeverbrauch (71% lt. KSK) und dem Stromverbrauch (40% lt. KSK) der privaten, schon bestehenden Haushalte. Der Bestand dieser Wohngebäude wurde zu 69% vor dem Jahr 1978, also vor der ersten Wärmeschutzverordnung gebaut. Entsprechend schlecht sind diese Häuser gedämmt.

Klimaschutz Diagramm Wohngebäude
Bestand Wohngebäude in Mindelheim, Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik

Was ist Inhalt der Förderung?

Eine wichtige Komponente der Förderung ist die frühzeitige Information der Bauherren. Daher ist die Energieberatung bei einer Förderung im Neubau und Sanierung verpflichtend und wird durch eine Energieberaterin der Stadt durchgeführt.

Des Weiteren wird der Neubau nach höheren energetischen Standards und die Sanierung von Altbauten, wie z.B. der Tausch der Fenster oder die Dämmung des Dachs, gefördert. Zusätzlich werden Einzelmaßnahmen wie z.B. der Einbau der Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, gefördert.

Bei dem Entwurf und der Weiterentwicklung des Förderkatalogs war das Energieteam maßgeblich beteiligt. In Abstimmung mit der städtischen Energieberaterin, Frau Krötzsch und der Klimaschutzstelle wurde ein passgenaues Format für die Mindelheimer Bürger entworfen.

Nur wenige bayerische Kommunen gewähren ihren Bürgern neben den Förderungen von Bund und Land noch eine zusätzliche städtischen Förderung.

Damit beschreitet die Stadt Mindelheim bewusst einen Sonderweg um ihre Bürger zu noch mehr Klimaschutzmaßnahmen zu motivieren.

Das Budget für den Fördertopf beträgt 40.000 € für das Jahr 2024
Übersteigt die Summe der bearbeiteten Anträge das Budget, werden die Anträge anteilig gekürzt. Somit kommt jeder Mindelheimer Antragsteller in den Genuss einer Förderung.